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Mit der CSRD Berichtspflicht geht zukünftig eine externe Prüfung der Nachhaltigkeitsinformationen einher. Was bedeutet das für Unternehmen?

Die Beauftragung eines Dritten ist beauftragt für die  Überprüfung Ihrer Nachhaltigkeitsinformationen, um die Aussagekraft sicherzustellen in Bezug auf:
– Einhaltung der CSRD und ESRS
– Einhaltung des Prozesses der doppelten Wesentlichkeitsanalyse
– Einhaltung von Artikel 29d (ESEF für die Finanzberichterstattung) und der EU-Taxonomie
– Einhaltung gültiger Standards zur Ermittlung der Daten für die Treibhausgasbilanz (Scope 1, 2, & 3)

Zur Vorbereitung auf die Prüfpflicht sollten Sie sich auf die folgende Bereiche konzentrieren:
1. Die doppelte Wesentlichkeitsanalyse: Bewerten Sie Auswirkungen, Risiken und Chancen, um wesentliche Themen oder Relevanz für die Geschäftstätigkeit und die Wertschöpfungskette der Organisation zu ermitteln. Haben Sie die interdisziplinäre Zusammenarbeit zwischen Teams und Experten in allen Funktionen mit Nachhaltigkeitsbezug und dem Finanzwesen in ihrer Organisation berücksichtigt?
2. Datenmananagemnt: Verfügen Sie über die notwendige Dateninfrastruktur, um Daten zu den identifizierten wesentlichen Themen zu erheben? Wie vollständig oder genau sind die verfügbaren Daten? Wurden alle angemessenen Dokumentationen von Entscheidungen und Prozessen aufbewahrt, die die Berichtsinformationen unterstützen?
3. Planung: Entwickeln Sie wichtige Richtlinien, Verfahren, Strategien und Ziele (mit geeigneten KPIs), die für jedes wesentliche Thema relevant sind und die im Nachhaltigkeitsbericht dargestellten Informationen unterstützen.
4. Organisatorische Strukturen: Verfügen Sie über die richtigen Ressourcen – in finanzieller und personeller Hinsicht? Verfügt Ihr Organisationsteam über die erforderlichen Fähigkeiten und Kenntnisse?
5. Strukturierung Ihres Nachhaltigkeitsberichts: Stellen Sie sicher, dass er mit dem ESRS übereinstimmt.
6. Einhaltung von Prüfungsstandards: Machen Sie sich mit den einschlägigen Prüfungsstandards vertraut, z. B. ISAE 3000 und ISSA 5000 sowie ISSA 3410 für die Prüfung von Treibhausgasbilanzen.